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Kosten & Kostenträger.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass ich keine Kassenzulassung habe und nicht direkt über die gesetzliche Krankenversicherungskarte abrechnen kann. Eine Behandlung ist für privatversicherte Patient:innen, beihilfeberechtigte Familien, Selbstzahler:innen sowie unter bestimmten Voraussetzungen im Kostenerstattungsverfahren möglich.

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe häufig übernommen. Der genaue Umfang hängt jedoch vom jeweiligen Tarif bzw. den geltenden Beihilfebestimmungen ab. Bitte klären Sie deshalb vor Beginn der Behandlung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und ob ein Antrag erforderlich ist.

Selbstzahler:innen
Eine Behandlung kann auch selbst bezahlt werden. In diesem Fall sind keine Anträge bei Krankenkassen notwendig. Dauer, Umfang und Häufigkeit der Termine können individuell besprochen werden. Das Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Kostenerstattungsverfahren
Gesetzlich versicherte Patient:innen können nicht direkt über die Gesundheitskarte behandelt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein Antrag auf Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Dieses Verfahren muss in der Regel vor Beginn der Therapie geklärt und bewilligt werden. Im Erstgespräch informiere ich Sie gerne über die notwendigen Schritte. Der erste Termin muss in der Regel zunächst selbst getragen werden.

Honorar
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) und orientiert sich an den seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen. Zur Orientierung liegen psychotherapeutische Termine mit 50 Minuten je nach Leistung ungefähr zwischen 134 EUR und 168 EUR.

Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Erstattung durch Versicherung, Beihilfe oder Krankenkasse nicht immer die vollständigen Kosten abdeckt. Die Rechnung wird zunächst an Sie gestellt; eine Erstattung klären Sie anschließend mit dem jeweiligen Kostenträger.

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